Terms of Service

  1. Vertragsgegenstand
    1. Der Dienstleister erbringt für den Kunden Software as a Service (Saas)-Dienstleistungen für die Software „guided going“ (im Folgenden „die Software“), mit der der Kunde digitale Bedienungsanleitungen bzw. Beschreibungen (sog. „GUIDOS“) erstellen kann. Dazu gehört die Nutzung der Software über eine Web-Applikation und eine App sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Dienstleisters.
    2. Der Kunde kann seinen Vertragspartnern (im Folgenden „Nutzer“) die Nutzung der digitalisierten Bedienungsanleitungen anbieten.
  1. Softwareüberlassung
    1. Der Dienstleister stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version für den vertraglich vereinbarten Zeitraum sowie für die vertraglich vereinbarte Vergütung zur Verfügung.
    2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Dienstleisters unter https://guided-doing.com/preise/. 
    3. Die Web-Applikation ist unter folgender folgendem Link zu erreichen: https://web.guided-doing.com/#/. Die App kann im Apple App Store sowie im Google Play Store heruntergeladen werden.
    4. Der Dienstleister beseitigt Softwarefehler nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zeitnah. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
    5. Der Dienstleister entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
  1. Nutzungsrechte an der Software
    1. Der Dienstleister räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
    2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
    3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Dienstleisters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Hiervon ausgenommen sind die vertraglich mit dem Kunden verbundenen Nutzer. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
    5. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind auch für den eigenen Gebrauch unzulässig, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
  1. Einräumung von Speicherplatz
    1. Der Dienstleister überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang von 250GB ablegen und über das Internet abrufen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Dienstleister den Kunden hierüber verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Dienstleister.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
    4. Der Dienstleister ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Dienstleister tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
    5. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Er darf die von ihm erstellten Erklärungen und das sonstige Begleitmaterial auf Dauer an Dritte weitergeben oder verschenken. 
    6. Vier Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Dienstleister sämtliche Daten, die auf dem Kunden zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, löschen. 
    7. Auf mindestens in Textform mitgeteilten Wunsch des Kunden gibt der Dienstleister sämtliche Daten, die auf dem Kunden zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, in dem vom Dienstleister verwendeten Dateiformat heraus. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister die ihm hierfür entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten zu ersetzen.
    8. Dem Dienstleister stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
  1. Support
    1. Der Umfang des Supports ergibt sich aus der Beschreibung auf der Webseite des Dienstleisters sowie des jeweils vom Kunden gebuchten Pakets. Näheres unter https://guided-doing.com/preise/. 
    2. Der Dienstleister wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb des gebuchten Pakets und der auf der Webseite angegebenen Zeit und Methode (E-Mail, Chat, Telefon) nach Eingang der jeweiligen Frage beantworten.
  1. Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
    1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
    2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen drei Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Dienstleister wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von zwölf Stunden möglich sein sollte, wird der Dienstleister den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
    3. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten.
  1. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
    3. Unbeschadet der Verpflichtung des Dienstleisters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Den Kunden trifft die Obliegenheit, die von ihm erstellten GUIDOs und deren Einzelbestandteile zusätzlich und in eigener Verantwortung zu speichern. Eine Downloadmöglichkeit besteht nicht.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
    5. Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst ein Nutzerkonto anlegen, das zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Nutzerkonto – insbesondere das Passwort – geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
    6. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Dienstleister hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
  1. Vergütung
    1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste des Dienstleisters. Bei automatischen Vertragsverlängerungen (vgl. Ziffer 10.1) richtet sich das Entgelt nach der für den Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden Preisliste. Diese kann auf der Webseite des Dienstleisters eingesehen werden: https://guided-doing.com/preise/. 
    2. Ist der Kunde kein Verbraucher, können Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Dienstleister erbrachten Leistungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle erhoben werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
    3. Der Dienstleister ist berechtigt, die Vergütung anzupassen. Er wird den Kunden hiervon mindestens zwei Monate vorher in Textform in Kenntnis setzen. Dabei wird der Dienstleister Veränderungen der Entwicklungskosten, der Betriebskosten, des Nutzungsumfangs und der Funktionen der Leistungen sowie Effizienzsteigerungen und etwaige Kostenminderungen berücksichtigen. Bei einer Erhöhung der Vergütung von mehr als 15 % ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Inkrafttreten der Anpassung zu kündigen.
  1. Mängelhaftung/Haftung
    1. Der Dienstleister bemüht sich, die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages sicherzustellen.
    2. Für den Fall, dass Leistungen des Dienstleisters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
    3. Der Dienstleister ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Dienstleister davon in Kenntnis setzen. Der Dienstleister hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre kann aufgehoben werden, sobald der Verdacht entkräftet ist.
    4. Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Dienstleister, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Dienstleister, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Für diesen Fall ist die jährliche Haftung auf 100% des jährlichen Netto-Vertragswertes beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Dienstleisters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
    5. Für Schäden, die ihre Ursache in den GUIDOS der Kunden haben, haftet allein der Kunde.
    6. Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    7. Der Dienstleister haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Dienstleister, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Laufzeit und Kündigung
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung, der Registrierung durch den Kunden oder der Auftragsbestätigung durch den Dienstleister. Wählt der Kunde eine Vertragslaufzeit von einem Monat, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht innerhalb von 15 Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit mindestens in Textform von einer Vertragspartei gekündigt wird. Wählt der Kunde eine Vertragslaufzeit von einem Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit mindestens in Textform von einer Vertragspartei gekündigt wird
    2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Dienstleister insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt.
  1. Datenschutz/Geheimhaltung
    1. Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Dienstleister ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
    2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in dem als Anlage beigefügten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.
    3. Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    1. Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
    2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 
  1. Sonstiges
    1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden richten sich ausschließlich nach diesem Vertrag. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Konditionen in Bestellannahmen oder Bestätigungen haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht von dem Dienstleister unterzeichnet und an den Kunden zurückgesandt wurden.
    2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
    4. Der Dienstleister ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder dieser Vertragsbedingungen berechtigt. Er wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.
    5. Änderungen dieser Vertragsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, werden die neuen Vertragsbedingungen Grundlage des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Widerspricht der Kunde, steht dem Dienstleister das Recht zu, den Vertrag ordentlich zu kündigen.