ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der bwbp. better world better people gmbh

1.Vertragsgegenstand

1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der bwbp. better world better people gmbh (im folgenden “BWBP”) und dem Kunden, soweit diese die Überlassung von Software, die Erstellung von Software, die Beratung, Schulungen oder mit diesen im Zusammenhang stehende Dienstleistungen betreffen. Die nachfolgenden genannten besonderen Bedingungen gelten zusätzlich:

1.2.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

1.3.BWBP hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betroffen sind.

1.4.BWBP behält sich das Recht vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere Kostenänderungen der Lieferanten oder der allgemeinen Wirtschaftslage eintreten. Die Preiserhöhung wird BWBP dem Kunden frühzeitig mitteilen, sodass er die Möglichkeit hat den Vertrag zu beenden.

1.5.Der Leistungsumfang der Software sowie die freigegebene Nutzung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

1.6.Die Software wird im vollen Umfang als App-Applikation zur Verfügung stehen und bei gesonderter Beauftragung auch als WEB-Applikation.

1.7.Jede Person, welche sich in der Software registriert hat, ob zur kostenlosen oder kostenpflichtigen Version, unterliegt der Allgeneinen Geschäftsbedingung der BWBP.

2.Vertragsabschluss

2.1.Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheins durch den Kunden und BWBP oder mittels schriftlicher Bestellung des Kunden oder eine Onlinebestellung und einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch BWBP zustande.

2.2.Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn ohne vorherige Auftragsbestätigung binnen 8 Tagen die Lieferung oder Leistung gemäß der Kundenbestellung durch BWBP erfolgt und dazu eine entsprechende Rechnung an den Kunden versandt wird.

3.Vertragslaufzeit

3.1.Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahrs schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt.

3.2.Eine außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.

4.Zahlungsbedingungen

4.1.Für gemäß diesen Bedingungen erbrachte Lieferungen und Leistungen wird BWBP die im Angebot festgelegten Preise berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Tag der Rechnungsstellung gültigen deutschen Mehrwertsteuer.

4.2.Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.3.Sofern sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das Entgelt für die Leistungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

5.Preise und sonstige Vergütungen

5.1.BWBP kann die Vergütung jährlich an allgemeine Listenpreise anpassen (Preisliste).

5.2.Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als 10 % erhöhen. BWBP wird dem Kunden eine solche Erhöhung zwei Monate zuvor ankündigen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt einer solchen Erhöhung kündigen.

5.3.Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.

5.4.Reisekosten und Spesen sowie sonstige Aufwendungen sind vom Kunden zu erstatten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

6.Lieferzeit

6.1.Der Beginn der von BWBP angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung der BWBP setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

6.2.Lieferverzögerungen, die ohne Verschulden der BWBP entstehen, berechtigen BWBP die Lieferfrist um eine angemessene Zeit zu verlängern oder von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten. Sollte der Liefertermin in solchen Fällen um mehr als 60 Tage überschritten werden, ist BWBP berechtigt, ganz oder teilweise von dem unerfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

6.3.Gerät BWBP mit der Leistungserbringung in Verzug, kann erst nach 14 Tagen ein Schadensersatz gestellt werden. So lange hat die BWBP die Möglichkeit, die technischen Gründe des Verzuges zu beheben. Ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % der Vergütung für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt 1 % dieser Vergütung. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der BWBP beruht.

7.Urheberrechte

7.1.Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weitere Unterlagen – auch in zukünftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt ist. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse des Anbieters. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quell Programme ohne Zustimmung des Anbieters Dritten nicht zugänglich werden.

7.2.Jeder Benutzer der Software verpflichtet sich, die Software nicht zu kopieren, zu verändern oder zu dekompilieren.

7.3.Die Darstellung, Funktion und geistige Idee der Software ist Eigentum der BWBP.

8.Vertrauliche Informationen und Datenschutz

8.1.Jede Partei bewahrt Stillschweigen über alle ihr zugegangenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, bewahrt diese Informationen sicher auf, sichert sie gegen Diebstahl, Beschädigung, Verlust und unbefugten Zugriff und wird sie zu keinen anderen als den vertraglich vorausgesetzten Zwecken verwenden. Außerdem stellt jede Partei sicher, dass ihre Mitarbeiter, Organe, Beauftragte und Auftragnehmer diese Verpflichtungen einhalten. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Änderung, Verlängerung oder Kündigung des Vertrags für einen Zeitraum von drei Jahren weiter bestehen. Dies gilt nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder im Nachhinein ohne Verschulden des Empfängers zugänglich werden. Vom Kunden im Vertrag zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten (“Daten”) werden von den Parteien unter Einhaltung der Europäischen Datenschutzrichtlinie und der

Folgegesetzgebung in den jeweils gültigen Fassungen verarbeitet.
Die Datenverarbeitung im Sinne dieses Vertrages erfolgt mit elektronischen und anderen Mitteln. BWBP verpflichtet sich in Bezug auf sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeitenden Daten des Kunden, für diese geeignete, wirtschaftlich angemessene und ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um diese Daten und Informationen zu schützen.

8.2.Wenn im Zuge individueller Angebotserstellung von Softwareanbietern die Anschrift des Endusers gefordert wird, dann übergibt BWBP die geforderten Daten in dem Umfang, wie der Kunde die Daten bei seiner Anfrage an BWBP benannt hat. Diese Daten können dann auch auf Servern außerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Datenschutz-richtlinie liegen.

9.Eigentumsvorbehalt

9.1.BWBP behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die BWBP gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der BWBP zustehenden Saldoforderung.

9.2.Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von BWBP gefährdende Verfügungen zu treffen.

10.Nutzungsrechte

10.1.Ist Liefergegenstand Standardsoftware von Dritten (Hersteller), so gelten stets die Nutzungsbedingungen dieser Dritten. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. BWBP ist nur Vermittler von Nutzungsrechten und kann und wird in keinem Fall ohne explizite Zustimmung des dritten Herstellers Änderungen an den Nutzungsbedingungen zusagen. Dem Besteller werden die gültigen Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.

10.2.Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Lizenznehmer nicht die Befugnis, die Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu verändern oder zu bearbeiten, zu kopieren oder zu vervielfältigen.

10.3.Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registrier-nummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

10.4.Der Kunde hat nicht das Recht den Softwarezugang an Dritte weiterzugeben. Weiterhin darf der Kunde nur den vertraglich vereinbarten Nutzer den Zugang zur Verfügung stellen. Verwendet der Kunde die Software über die vereinbarten Leistungen hinaus, kann die BWBP den Zugang sperren, Schadensansprüche stellen und den Softwarevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

10.5.Der Kunde hat das Recht Daten, Bilder, Tonaufzeichnung und Filme im Programm hochzuladen und zu diese zu verwenden. Für diese Informationen haftet der Kunde im vollen Umfang, dies betrifft auch den Inhalt und die beabsichtigte Wirkung der Informationen. Dem Kunden ist allerdings nicht gestattet rechtswidrige Informationen zu speichern. Werden doch rechtswidrige Informationen gespeichert, ist die BWBP von der Geheimhaltung der vom Kunden erstellten Informationen freigesprochen. In diesem Fall wird die BWBP eine Strafanzeige stellen und die Informationen an die Justiz übergeben.

11.Nutzungsrechte an Dienstleistungsergebnissen

11.1.An den Dienstleistungsergebnissen, die BWBP im Rahmen des Vertrags erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt BWBP dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.


11.2.BWBP kann das Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen widerrufen, wenn der Kunde nicht unerheblich gegen Einsatz-beschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. BWBP wird dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann BWBP den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat BWBP die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

12.Durchführung zusätzlichen Dienstleistungen

12.1.BWBP erbringt die Dienstleistung ausschließlich auf Grundlage des Vertrags und dieser Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung.

12.2.BWBP ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder in Teilen durch einen dafür qualifizierten Subunternehmer zu erbringen.

12.3.BWBP erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde, sofern nicht in einem Werkvertrag das von BWBP zu verantwortende Arbeitsergebnis vereinbart wurde.

12.4.Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.

12.5.“Arbeitstag” ist ein Zeitraum von 8 Stunden zwischen 9 Uhr und 17 Uhr von Montag bis Freitag, ausschließlich der gesetzlichen Feiertage in Hessen/Deutschland.

12.6.Alle BWBP-Service-Leistungen, für die ein fester oder begrenzter Zeitraum vereinbart wurde, sind von BWBP über den in der betreffenden Bestellung genannten Zeitraum an Arbeitstagen zu erbringen. Alle fortlaufenden BWBP-Service-Leistungen, für die eine unbestimmte Dauer vereinbart wurde, sind von BWBP an Arbeitstagen auszuführen, bis sie gemäß der entsprechenden Bestellung gekündigt werden.
12.7.Die Erbringung von BWBP-Service-Leistungen außerhalb von Arbeitstagen bedarf der vorherigen Zustimmung von BWBP. Für solche Zeiten ist eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste zu erbringen.

12.8.Leistungen, die BWBP auf Wunsch des Kunden über die im Vertrag vereinbarten Leistungen hinaus ausführt, werden gesondert zu den jeweils geltenden Sätzen gemäß geltender Preisliste von BWBP abgerechnet.

13.Schulungen, Trainings, Workshops

13.1.Für die Buchung bzw. Bestellung von Schulungen, Trainings, Workshops oder anderen kostenpflichtigen Veranstaltungen von BWBP entsteht die Teilnahmeberechtigung für den angemeldeten Teilnehmer des Kunden erst nach Bestätigung durch BWBP.

13.2.BWBP behält sich vor, jegliche Veranstaltung auch nach Bestätigung des Teilnehmers kurzfristig abzusagen, wenn organisatorische oder wirtschaftliche Gründe eine Durchführung für BWBP nicht ermöglichen.

13.3.Angemeldete Teilnehmer können Ihre Anmeldung kostenfrei bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei BWBP stornieren. Bis 7 Tage vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen 50% der Teilnahmegebühr möglich. Eine Stornierung zu späterem Zeitpunkt ist nicht möglich. Von einer anfallenden Stornogebühr können 50% als Gutschrift auf die Teilnahmegebühr einer neu gebuchten, späteren Veranstaltung von BWBP angerechnet werden.

 

14.Mitwirkungspflicht des Kunden

14.1.Der Kunde trägt dafür Sorge, dass ein von ihm benannter Ansprechpartner BWBP die für die Erbringung der Dienstleistungen notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht von BWBP geschuldet. Der Kunde wird BWBP im Rahmen der Ausführung der zu erbringenden Leistungen jede notwendige Unterstützung und Mitwirkung (wie z. B. Informationen, Sachmittel, Rechenzeiten, Testdaten, Arbeitsplätze, Kommunikationsmittel) unentgeltlich gewähren.

14.2.Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflicht durch BWBP, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung. Außerdem hat BWBP den Anspruch an entsprechende Anpassung der Vergütung, wenn ihr hierdurch Mehraufwendungen entstanden sind.

14.3.BWBP setzt es als unbedingt erforderlich voraus, dass beim Kunden eine jederzeit funktionsfähige Datensicherung vorliegt. Die Durchführung und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Daten-sicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, es sei denn, BWBP hat sich hierzu ausdrücklich schriftlich verpflichtet.

15.Mängelansprüche

15.1.Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen der BWBP von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Softwarefehlern und Fehlern, die durch unsachgemäße Nutzung, Bedienungsfehler, natürlichem Verschleiß, unzulängliche Systemumgebung, Verwendung von anderen als in der Spezifikation aufgeführten Einsatzbedingungen, unzureichende Wartung durch den Kunden oder Dritte entstanden sind. Für Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche gilt § 7 (Haftung) ergänzend.

15.2.Der Kunde hat Mängel unverzüglich in reproduzierbar und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und Analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Insbesondere sind die Erscheinungsform und die Auswirkungen des Mangels anzugeben.

15.3.Stehen dem Kunden Mängelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.

15.4.Gelingt es BWBP auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist, für kleine Bugs 8 Wochen und für größere Bugs 4 Monate, nicht einen erheblichen Fehler zu beseitigen oder so zu umgehen, dass der Kunde die Software vertragsgemäß nutzen kann, kann er die Minderung der Vergütung oder Rücktritt aus dem Vertrag verlangen.

15.5.Ansprüche wegen Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn.

16.Rechtsmängel

16.1.Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet BWBP nur, soweit die Leistung vertragsgemäß eingesetzt wird. BWBP haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ansprüche wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen des BWBP von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt.

16.2.Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der BWBP seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich BWBP. BWBP ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er BWBP angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

16.3.Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden, kann BWBP auf eigene Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Software (Lizenzprogramme) ändern oder gegen ein gleichwertiges Produkt austauschen oder – wenn BWBP keine andere Abhilfe mit angemessenen Aufwand erzielen kann – die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung unter Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurück zu nehmen. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

16.4.Ansprüche wegen Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

16.5.Für Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche gilt § 7 ergänzend.

17.Haftung

17.1.BWBP haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Fehler in der Software und daraus resultierter Schaden, wie z.B. Verlust der Daten oder teilweise oder kompletter Ausfall der Software, übernimmt die BWBP keine Schadensansprüche.

17.2.Bei Verlust von Daten haftet BWBP in keiner Weise. Es ist die Verantwortung der Kunden, für jegliche eingestellten Informationen ein Backup zu erstellen.

17.3.Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

17.4.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von BWBP.


18.Höhere Gewalt

18.1.BWBP hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht zu vertreten.

18.2.Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeits-kampfmaßnahmen, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Spam-Mails) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. BWBP wird den Kunden über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.


19.Allgemeines

19.1.Der Kunde wird für die Lieferungen und Leistungen anzuwendendes Import- und Exportrecht eigenverantwortlich beachten, insbesondere das der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

19.2.Sollten einzelne Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

19.3.Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der BWBP Gerichtsstand. BWBP ist jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen.

19.4.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.5.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der BWBP Erfüllungsort.